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So arbeiten wir

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Makler-Auftragsarten: Alleinauftrag - Allgemeinauftrag

Grundsätzlich werden zwei Auftragsarten unterschieden:

1. Alleinauftrag

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie uns als Ihren Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Vermarktungsbemühungen, inklusive Anzeigenschaltungen, Exposéerstellung, Marketingaktionen, Besichtigungen usw..
Die Kosten der reinen Vermarktung werden dabei komplett von uns übernommen. Sie als Verkäufer arbeiten daher mit uns ohne Kostenrisiko nach Abschluss eines Alleinauftrags, wenn die Laufzeit des Vertrags eingehalten wird. Verkaufen wir bis Ende des Maklervertrags nicht, haben Sie, vertraglich zugesagt, die Garantie nicht nachträglich an den Vermarktungskosten beteiligt zu werden!

Im Gegenzug verzichten Sie als Auftraggeber nur auf die Einbindung anderer Makler oder Dritter und beauftragen uns exklusiv mit dem Verkauf Ihres Objekts.

Zusätzlich erhalten Sie bei einem Alleinauftrag die Verkehrswertermittlung Ihres Objekts kostenlos, sowie den Energieausweis nach neuester EnEV (bei 6 Monaten Laufzeit und erfolgreicher Vermarktung).

Sie profitieren beim Alleinauftrag von unserem Fachwissen, aktuellen Marktkenntnissen und einer professionellen, effektiven und schnellen Vermarktung.

1.1 Vorteile

  • Abwertung Ihrer Immobilie durch Mehrfachangebote wird vermieden
  • Erzielung des optimalen Marktpreises, da das Objekt nicht zu verschiedenen Konditionen angeboten wird, was oft in Preisverfall resultiert.
  • Wahrung der nötigen Diskretion und Sicherheitsvorkehrungen
  • Unseren 100% Einsatz mit Fachwissen und Erfahrung für Ihre Vertragsbelange
  • Vermeidung unnötiger/unsinniger Besichtigungen
  • Einsatz von Werbung durch Immobilienportale (Internet), Zeitungsanzeigen, Maklergalgen, Flyer etc. pp. nach Absprache und Ihrer Zustimmung

Fazit: Der Makler-Alleinauftrag ist eine vernünftige Form, um eine Immobilie schnell, professionell und zu einem guten Marktpreis zu verkaufen.

 

2. Allgemeinauftrag

Beim Allgemeinauftrag wird dem Makler lediglich gestattet, das betreffende Objekt anzubieten, wobei auch andere Makler, Dritte oder der Auftraggeber selbst das Objekt anbieten/vermarkten dürfen.

Keine zusätzlichen kostenfreien Leistungen durch den Makler. Aufwandsentschädigung durch den Auftraggeber an den Makler möglich.

2.1 Mögliche Nachteile

  • Mögliche Abwertung Ihrer Immobilie durch Mehrfachangebote
  • Keine Erzielung eines optimalen Marktpreises, da das Objekt zu verschiedenen Konditionen angeboten werden könnte, was oft in Preisverfall resultiert.
  • Wahrung der nötigen Diskretion und Sicherheitsvorkehrungen nicht gegeben
  • Kostenreduzierter Einsatz mit Fachwissen und Erfahrung für Ihre Vertragsbelange
  • Vermeidung unnötiger/unsinniger Besichtigungen nicht möglich.
  • Sie als Verkäufer werden u. U. sehr schnell die Transparenz wie Ihre Immobilie angeboten/vermarktet wird verlieren.
  • Im Worst-Case sieht sich ein Käufer mit zwei (oder mehr) Courtageforderungen von Maklern konfrontiert, wenn er sich von diesen die Kontakte zum Objekt hat geben lassen. Jeder einzelne Makler hat dadurch theoretisch das Anrecht auf eine Provision, da er den Nachweis für eine Immobilie erbracht hat.

Fazit: Der Makler-Allgemeinauftrag bietet keine optimale Form, um eine Immobilie schnell, professionell und zum bestmöglichen Marktpreis zu verkaufen.

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Peter Pipping Immobilien GbR

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